Besserbehandlung

  1. Dabei stützen sich die Länder auf einen Parteitagsbeschluss und - noch wichtiger - auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das damals die steuerliche Besserbehandlung von Immobilien im Vergleich mit sonstigem Vermögen kritisiert hatte. ( Quelle: DIE WELT 2001)