Beurteilungsentwürfe

  1. Die Frage der rechtlichen Natur solcher Beurteilungsentwürfe und der Zulässigkeit ihrer Verwertung in dienstlichen Beurteilungen (vgl. dazu BVerwGE 33, 183 (188); 62, 135 (142)) ist der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte vorbehalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)