Bewag-Aktienpakets

  1. Das Berliner Landgericht untersagte der Eon Energie AG am Donnerstag im Eilverfahren alles, was zum Vollzug des mit HEW geschlossenen Vertrags über den Verkauf ihres Bewag-Aktienpakets führen könnte. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)