Bundesangestelltentarifvertrag

  1. Ziel ist es, die seit 40 Jahren geltende Bezahlung im Öffentlichen Dienst nach dem Bundesangestelltentarifvertrag deutlich zu vereinfachen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.02.2005)
  2. Im öffentlichen Dienst kann der Urlaub nach dem Bundesangestelltentarifvertrag allerdings abweichend von den in der Wirtschaft üblichen Tarifverträgen noch bis Ende April des folgenden Jahres genommen werden, wenn eine Urlaubsgewährung nicht möglich war. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Die Abkürzung BAT (siehe Bericht auf dieser Seite) steht für Bundesangestelltentarifvertrag. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.03.2004)