Damnen

  1. Konzeptionsgebühren, Finanzierungszinsen und Damnen könnten steuerlich nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.07.2002)
  2. Wenn künftig Damnen nur noch bei einer Zinsbindungsfrist von bis zu fünf Jahren steuerlich geltend gemacht werden können, würden viele Hauskäufer abwägen müssen, ob sie die Zinsen für zehn oder 15 Jahre festschreiben wollten. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.12.2004)