Die vier Wochen lange Speicherung der Aufnahmen findet der Datenschützer zwar lang, aber nicht kritisch: "Wir hatten das bereits im Gesetzgebungsverfahren bemängelt", meint er.
( Quelle: Die Welt vom 08.09.2005)
Das lässt nicht nur die Datenschützer aufhorchen.
( Quelle: Die Zeit (30/2001))