Ist die Leiter draußen frei zugänglich, gilt das sogar als grobe Fahrlässigkeit und die Versicherung zahlt nach Einbruchdiebstahl nicht.
( Quelle: ZDF Heute vom 06.07.2004)
Dem Angeklagten Kay-Nando B. (22) wird vorgeworfen, einen besonders schweren Fall von Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Einbruchdiebstahl und Sachbeschädigung begangen zu haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die Vorwürfe: Sachbeschädigung und Einbruchdiebstahl.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Für dieselben Schadensarten wie zu Hause: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- und Sturmschäden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)