Eingangsinstanzen

  1. Entstehen soll eine dreistufige Justiz, bei der Amts- und Landgerichte die Eingangsinstanzen bilden, die Oberlandesgerichte reine Berufungsgerichte und der Bundesgerichtshof (BGH) die höchste Instanz darstellen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)