Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

  1. Als Beamte, die über keine Nebeneinkünfte, vor allem über keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit verfügen, haben die Becks einen vergleichsweise geringen Spielraum, ihr Einkommen möglichst steuersparend zu verwenden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)