Einkommen-

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  1. Mit ihrer - weitgehenden - Abschaffung sollen die Einnahmen so gesteigert werden, daß es sich der Staat leisten könnte, den Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuertarif drastisch zu senken. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Nettoentlastungen von 20 Milliarden Mark bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Änderungen in der Familien-, Renten- und Zinsbesteuerung sollen heute in der Unionsfraktion des Bundestages erörtert werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Stattdessen soll den Städten und Gemeinden eine Pauschale aus der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer zugewiesen werden. ( Quelle: N-TV Online vom 10.06.2004)
  4. Die Industrielobby hatte für eine Abschaffung der Gewerbesteuer und deren Ersatz durch ein kommunales Heberecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer plädiert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.07.2003)
  5. Nach diesem Prinzip sollen mindestens 70 Prozent der Einkommen- oder Körperschaftsteuerfälle unter die Lupe genommen werden, bei denen die Einkünfte 400.000 Mark übersteigen oder mehr als 200.000 Mark Verluste pro Jahr angegeben sind. ( Quelle: TAZ 1997)
  6. Der handwerkliche Mittelstand brauche für seine Wettbewerbsfähigkeit eine "wirkungsvolle Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der Sozialbeiträge". ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Faltlhauser: Um genau zu sein: 17 Milliarden DM im Jahr 2002, wenn die Einkommen- und Körperschaftsteuern um fünf Prozent gesenkt würden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.08.2001)
  8. Darauf weist der Münchner Rechtsanwalt Professor Arndt Raupach hin, Herausgeber eines vielbändigen Kommentars zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.08.2002)
  9. Im ersten Fall geht es nach Angaben des Verbandes um den Gesellschafter einer Personengesellschaft mit einem zu versteuernden Einkommen von 960 000 DM und einer Belastung aus Einkommen-, Vermögen und Gewerbesteuer von zusammen 644 000 DM. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Zwei konkurrieren insbesondere: der Plan, die Gewerbesteuer durch einen Anteil an Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2002)
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