Erbschaftsteuerrecht

  1. Veränderungen im Erbschaftsteuerrecht wird es aber wohl auf jeden Fall geben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.09.2003)
  2. Das "übliche Einfamilienhaus" müsse von der Vermögensteuer ausgenommen bleiben, und auch im Erbschaftsteuerrecht sei der "steuerrechtliche Zugriff familiengerecht zu mäßigen", befanden sie. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Im Falle einer Verfassungswidrigkeit der ungleichen Besteuerung müsste das Erbschaftsteuerrecht überarbeitet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.12.2005)
  4. Bitte beachten Sie, dass die Fachleute am Telefon nur allgemein gehaltene Fragen zum Erb- und Erbschaftsteuerrecht beantworten können. ( Quelle: Die Welt 2001)