Erstjahr

  1. Einkommensgrenzen: Die Eigenheimzulage wird künftig nur gewährt, wenn das Einkommen im Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr) nicht mehr als 70 000 Euro bei Alleinstehenden und bei zusammen veranlagten Eheleuten 140 000 Euro beträgt. ( Quelle: Abendblatt vom 21.12.2003)