Ertragsanteil

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  1. Diese müssen nur einen Bruchteil (Ertragsanteil) versteuern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Aber auch dann, wenn der zu versteuernde Ertragsanteil einschließlich weiterer Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt, kann der Rentner mit Werbungskosten und Sonderausgaben seinen Freibetrag noch aufstocken. ( Quelle: Welt 1995)
  3. Der Ertragsanteil ist abhängig vom Lebensalter beim Renteneintritt. ( Quelle: Die Welt 2001)
  4. Schließlich sei es ungerecht, daß Pensionen voll und Renten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert würden. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.12.2004)
  5. Eine Ausnahme gilt jedoch für jene Gruppe gutsituierter Pensionäre, die höhere Renten beziehen oder über zusätzliche Einkünfte verfügen: Liegt ihr Ertragsanteil über den Freibeträgen, kann dieser besteuert werden. ( Quelle: TAZ 1997)
  6. Das soll im Grundsatz so bleiben, wobei das neue Alterseinkünftegesetz den Sonderausgabenabzug erhöhen, den Ertragsanteil senken soll. ( Quelle: Die Zeit (51/2003))
  7. Heute unterliegt nur ein fiktiver Ertragsanteil der Rente der Steuerpflicht. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  8. Mit ihrer gesetzlichen Rente von 800 Euro im Monat, von denen ohnehin nur der Ertragsanteil steuerpflichtig wäre, fällt die alte Dame unter die fiskalischen Freibeträge. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.12.2003)
  9. Bei einer Rentenzahlung wäre nur der geringe Ertragsanteil steuerpflichtig, dessen Höhe vom Renteneintrittsalter abhängt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.10.2004)
  10. Man sieht: Bei Rentenbeginn mit '60' macht der Ertragsanteil nur 9 Prozent aus - gegenüber 32 Prozent bei einer mit '60' einsetzenden Altersrente. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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