Nicht der Familienstand kann ausschlaggebend sein, sondern nur, ob die Flüchtlinge in Sicherheit zurückkehren können und wohin sie zurückkehren können.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Wenn sich am Familienstand oder am Einkommen etwas ändert, kann die Gemeinde reagieren.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)