Im Detail herrscht jedoch Unstimmigkeit unter den Ministern: Die Länder haben nicht nur unterschiedliche Auffassungen in der Frage, ob der Gerichtsaufbau für die Straf- und Ziviljustiz in Deutschland radikal vereinfacht werden soll.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.11.2004)
Auch die Oberlandesrichter wiesen darauf hin, daß der dreigliedrige Gerichtsaufbau nicht zu einer Einschränkung von Rechten führen darf.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Angesichts der Kritik verzichtete es darauf, einen dreistufigen Gerichtsaufbau bundesweit verpflichtend einzuführen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.05.2001)