Gerichtsbank

  1. Und so kann der ebenfalls auf der Gerichtsbank sitzende Holger H., damals Bauleiter und Auftraggeber des Dieter B., unwidersprochen behaupten, er sei "ganz bestimmt" davon ausgegangen, daß es sich "um einen ganz normalen Abbruch" handelte. ( Quelle: TAZ 1996)