Gerichtsbefassungen

  1. Mehrfachnamen ließen sich gleichermaßen wie Losentscheide und Gerichtsbefassungen vermeiden, wenn jeder Mensch nicht nur seinen Vornamen, sondern auch seinen Nachnamen von Anfang bis Ende, von Geburt bis zum Tod behält, unabänderbar und konstant. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)