Gesetzesvollzug

  1. Für den Gesetzesvollzug bei den Kommunen seien aber die Länder zuständig, erläuterten Schoch und Landkreistag-Geschäftsführer Hans-Günter Henneke in Berlin. ( Quelle: Spiegel Online vom 15.08.2002)
  2. Das heißt, die ausstiegs- und sicherheitsorientierten Maßnahmen, der Gesetzesvollzug also, ist vernachlässigt worden. ( Quelle: Junge Welt 2000)