Grenzabstand

  1. Theoretisch könnten auch in einem winzig kleinen Garten Pappeln gepflanzt werden, die eine Höhe von 25 Metern erreichen, wenn ein Grenzabstand - oft ein neuralgischer Punkt im Nachbarschaftsverhältnis - von mindestens zwei Metern eingehalten wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die hierfür maßgeblichen Vorschriften über den seitlichen Grenzabstand (Bauwich) finden sich in den Bauordnungen der Länder und ergänzend in den landesnachbarrechtlichen Vorschriften über das Lichtrecht. ( Quelle: Wegner: Nachbarrecht von A-Z, UB Media)