Jahresabrechnung

  1. Der NDR-Rundfunkrat hat heute (17.9.99) in Hamburg die Jahresabrechnung des Senders für 1998 genehmigt. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  2. Dieser Tage landet im Briefkasten von Mietern und Eigentümern die Jahresabrechnung der Nebenkosten. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Bei der Jahresabrechnung müßten die Mieter aber kräftig nachzahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Erläutert werden Kaufvertrag, Finanzierung, steuerliche Vergünstigungen, Rechtsgrundlagen, das gemeinschaftliche Eigentum und daraus sich ergebende Rechte und Pflichten, die Verwaltung, das Hausgeld und die Jahresabrechnung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Deshalb werden Interessenten aufgefordert, sich an dem Wohngeld-Vergleich zu beteiligen - durch Übersendung von Kopien der aktuellen Jahresabrechnung von 2004. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.11.2005)
  6. "Oft bemerken die Betreiber den Diebstahl zunächst nicht und stellen erst bei der Jahresabrechnung einen Verlust in der Kasse fest", meint Geert Piorkowski, Polizeisprecher in Potsdam. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  7. Das KG (Nr. 17) verneint eine Genehmigungsfiktion bei unterbliebenem Widerspruch, wenn mit Übersendung der Jahresrechnung zur Wohnungseigentümerversammlung eingeladen wird, deren Tagesordnung die Beschlußfassung über die Jahresabrechnung enthält. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Auf jeden Fall gezahlt werden muß aber, wenn die Mehrheit der Miteigner die Jahresabrechnung genehmigt. ( Quelle: Die Welt vom 30.07.2005)
  9. Auch die Prüfgebühren für einen Feuerlöscher sind umlegbar, beschied das LG Frankfurt (WM 1981), wohingegen das AG Hamburg in einem anderen Fall die Jahresabrechnung um 49 Pfennig kürzte, die für die Wartung der Löscher angesetzt waren. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  10. Sofern das Verwalteramt vor oder mit Ablauf des Wirtschaftsjahres endet, ist der neue Verwalter zur Erstellung der Jahresabrechnung verpflichtet (86), es sei denn, Gemeinschaftsordnung oder Verwaltervertrag sehen eine andere Regelung vor (87). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)