Klageanträge

  1. Denn durch die vor der Unterschrift befindl. Verweisung auf die "Rückseite I, Rubrik Auskunft", wird die dort niedergelegte Begründung für die einzelnen Klageanträge zum Gegenstand des Klageschriftsatzes gemacht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)