Leistungsbezüge

  1. Scheinarbeit: Aus Scheinarbeitsverträgen kann ein Arbeitnehmer nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main keine Ansprüche auf Leistungsbezüge im Krankheitsfall ableiten (AZ 4 Ca 9418/95). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)