Masterstudienganges

  1. Es könne nicht sein, dass beispielsweise Absolventen eines Masterstudienganges, die von einer Fachhochschule kommen, nur in den gehobenen Dienst aufgenommen werden, aber Studierende von einer Universität in den höheren Dienst. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.01.2002)