Mitwirkungs-

  1. Die Industrie habe keinerlei Mitwirkungs- und inhaltlichen Mitspracherechte, legt der Vertrag fest. ( Quelle: )
  2. Aus dieser Treuhandstellung des Arbeitgebers ergibt sich nicht nur seine Mitwirkungs-, sondern auch seine Rückzahlungspflicht, die in das BKGG gerade nicht übernommen worden ist und auch nicht übertragen werden kann. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Weiter ist ein ganzer Katalog zusätzlicher Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vorgesehen. ( Quelle: DIE WELT 2001)