"Auch seit das Nachweisgesetz vorschreibt, daß ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen schriftlichen Vertrag aushändigen muß, hat die Zahl der mündlichen Arbeitsverträge nicht abgenommen - für kleinere Betriebe ist eben alles Schriftliche ein Graus."
( Quelle: Tagesspiegel 1999)