Oberstaatsanwalt Andreas Feron

  1. Oberstaatsanwalt Andreas Feron bestätigte heute in Dresden die Anzeige gegen Biedenkopf. ( Quelle: Spiegel Online vom 23.04.2004)
  2. Oberstaatsanwalt Andreas Feron verwies darauf, daß Abgeordnete des sächsischen Landtags laut Landesverfassung für Redebeiträge im Plenum absoluten Schutz vor Strafverfolgung genössen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 26.01.2005)