Ordnungswidrigkeiten

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  1. Ordnungswidrigkeiten verfolgt und ahndet die Polizei aufgrund der Daten, die ihr die Custos übermittelt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Wer die Regeln nicht einhält, kann nach dem Gesetz mit einem Bußgeld bis zu einer Million Euro bestraft werden, denn Verstöße gegen das Gesetz sind reine Ordnungswidrigkeiten, wie etwa das Falschparken. ( Quelle: Tagesspiegel vom 02.02.2004)
  3. Die übrigen 7 000 Fälle seien als Ordnungswidrigkeiten verfolgt worden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Die anderen "schweren Vergehen und Ordnungswidrigkeiten" sind hingegen nicht eindeutig definiert. ( Quelle: )
  5. Doch das Maulkorb- Vergehen müsste auch in Paragraf 12 aufgeführt sein, in dem alle strafbaren Ordnungswidrigkeiten zusammengefasst sind. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.06.2005)
  6. Die Einnahmen von Verkehrskontrollen im grenznahen Bereich, sofern es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, gehen an das Land des kassierenden Beamten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Nach Ansicht des OLG sind Geschwindigkeitsüberschreitungen jedoch keine geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, sondern gehören als eine Hauptursache von Unfällen zu den "Todsünden" eines Kraftfahrers. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
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