Parteiengesetzes

← Vorige 1
  1. Die Vorgänge in der Domstadt werden aber auf jeden Fall neue Aufmerksamkeit auf die vor der Sommerpause anstehende Neuregelung des Parteiengesetzes lenken. ( Quelle: )
  2. Statt Ihre Leser über den Inhalt des Parteiengesetzes zu informieren, beteiligt sich Ihr Autor an den Versuchen, den Bundestagspräsidenten unter Druck zu setzen und einzuschüchtern, nur damit er das Gesetz zu Gunsten der CDU verbiegt. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. In der Union wird auch angesichts der Kölner SPD- Spendenaffäre der Wunsch laut, die von Rot-Grün für nächste Woche geplante Verabschiedung des neuen Parteiengesetzes im Bundestag zu verschieben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.03.2002)
  4. Seit der Änderung des Parteiengesetzes am 1. Juli 2002 bestimmt die Vorschrift in Paragraph 25 jedoch, dass Spenden, "die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro überschreiten", dem Bundestagspräsidenten "unverzüglich anzuzeigen" sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.09.2005)
  5. FDP- Schatzmeister Günter Rexrodt sprach am Freitag in Berlin von einer "wesentlichen Verletzung" des Parteiengesetzes. ( Quelle: )
  6. Die Kommission hat 80 Empfehlungen zur Änderung des Parteiengesetzes gemacht, mit denen Schlussfolgerungen aus den CDU-Affären gezogen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.07.2001)
  7. Buwitt und Wilczek war zur Last gelegt worden, im CDU-Rechenschaftsbericht 1995 zwei Geldspenden in Höhe von insgesamt 40 000 Mark entgegen den Vorschriften des Parteiengesetzes nicht ausgewiesen zu haben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.04.2001)
  8. Das für Parteispenden zuständige Fachreferat der Bundestagsverwaltung prüft mehrere dieser Vorgänge vor dem Hintergrund des Parteiengesetzes. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.04.2004)
  9. Die nächste Korrektur des permanent zu korrigierenden Parteiengesetzes wird fällig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.10.2004)
  10. Handhabe liefert der Artikel 31 d des neuen Parteiengesetzes, der endlich unter Strafe stellt, wenn Empfänger Spenden stückeln oder gestückelt verbuchen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.10.2002)
← Vorige 1