Putzes

  1. Der Vermieter klagte auf Schadenersatz für die Entfernung des Putzes und Kostenerstattung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. An dieser Haftungsvoraussetzung fehlt es, wenn - wie es das BerGer. für möglich hält - der Zeuge P von dem Bekl. als Subunternehmer mit dem Abschlagen des Putzes beauftragt war und dessen Arbeitnehmer an der Baustelle tätig waren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)