Rückerstattungsanordnung

  1. Ist eine echte Schenkung erwiesen, so kann der Schenker unter den Voraussetzungen des Art. 1 und 2 Ia REG (ist identisch mit Text der Rückerstattungsanordnung) Rückerstattungsansprüche geltend machen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)