Mit seiner Rückforderung liege ganz klar der Straftatbestand der Falschgeldbeschaffung vor, entschieden die Richter.
( Quelle: Welt 1995)
Die Höhe der Rückforderung stehe noch nicht fest.
( Quelle: Südwestrundfunk vom 11.06.2005)
In der Rückforderung der Urteilsausfertigung kann entgegen der Ansicht der Revision auch kein Widerruf des Zustellungswillens der Geschäftsstelle gesehen werden (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 251 = BGHR ZPO § 212a - Empfangswille 2).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Rückforderung dürfte das nicht erleichtern.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 21.07.2004)
Gegen diese Rückforderung klagte die CDU und erhielt in erster Instanz zunächst Recht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.02.2003)