Rückforderung

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  1. Mit seiner Rückforderung liege ganz klar der Straftatbestand der Falschgeldbeschaffung vor, entschieden die Richter. ( Quelle: Welt 1995)
  2. Die Höhe der Rückforderung stehe noch nicht fest. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 11.06.2005)
  3. In der Rückforderung der Urteilsausfertigung kann entgegen der Ansicht der Revision auch kein Widerruf des Zustellungswillens der Geschäftsstelle gesehen werden (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 251 = BGHR ZPO § 212a - Empfangswille 2). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Die Rückforderung dürfte das nicht erleichtern. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 21.07.2004)
  5. Gegen diese Rückforderung klagte die CDU und erhielt in erster Instanz zunächst Recht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.02.2003)
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