In dieses System fügt sich der Rückgabeanspruch der katholischen Kirche fugenlos ein.
( Quelle: FAZ 1994)
Vor diesem Datum galt folgendes: Alteigentümer hatten einen Rückgabeanspruch, wenn ihnen ihr Grund und Boden in rechtsstaats- widriger Weise entzogen worden war.
( Quelle: ZDF Heute vom 18.09.2004)