Rücktrittsrecht

2 Weiter →
  1. Kennen Sie kein Rücktrittsrecht? ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Wer sich dann doch von jetzt auf gleich zu einer Unterschrift entschlossen habe und danach Bedenken bekomme, könne in jedem Fall 14 Tage von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2003)
2 Weiter →