RVO

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  1. Seit 1986 werden auf Witwen- und Witwerrenten in gewissem Umfang Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (Arbeitsentgeld, Ruhegelder usw.) angerechnet, §§ 590 III und V, 617 RVO. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dem steht nicht entgegen, daß von den verschiedenen Ausschüssen, die es im kassenärztlichen Versorgungssystem gibt, nur der Berufungsauschuß (§ 368b IV, RVO) und das Schiedsamt (§ 368i I RVO) in § 70 Nr. 4 SGG ausdrücklich genannt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Dem steht nicht entgegen, daß von den verschiedenen Ausschüssen, die es im kassenärztlichen Versorgungssystem gibt, nur der Berufungsauschuß (§ 368b IV, RVO) und das Schiedsamt (§ 368i I RVO) in § 70 Nr. 4 SGG ausdrücklich genannt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Erlaß- und Stundungsverweigerung unterliegen hingegen genauso externer gerichtlicher Kontrolle (37) wie die Anwendung des § 640 II RVO. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Es würde sich demnach um einen deklaratorischen Verzicht unter Berücksichtigung von Verhältnissen handeln, die nach § 1265 I 2 Nr. 1 RVO den Hinterbliebenenanspruch gerade nicht ausschließen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Die Deutsche Bahn (DB) hingegen solle ihren Anteil an der RVO nach dem Willen der Bundes- und der Landesregierung abgeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Beim gemeinsamen Treffen sei vereinbart worden, an Ministerpräsident Edmund Stoiber und das Wirtschaftsministerium als politische Entscheidungsträger sowie an die RVO heranzutreten und das Kaufinteresse zu begründen, sagte Landrat Fischer. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. In Verbindung mit der Geburt von Kindern kannte die gesetzliche Rentenversicherung schon immer die rentenerhöhende Anrechnung von Ausfallzeiten nach § 1259 I Nr. 2 RVO. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollte die SPD die Staatsregierung dazu aufforden, 'alle Einflußmöglichkeiten' zu nutzen, den Verkauf der RVO ausschließlich an private Unternehmer zu verhindern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Das folgt aus dem Prinzip der Haftungsablösung, auf dem die Haftungsfreistellungen in den §§ 636, 637 RVO beruhen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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