Rechtsfehlern

  1. Ursprünglich sollte nur die Korrektur von Rechtsfehlern zulässig sein. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Der Fall musste neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im November vergangenen Jahres einen Freispruch des Gießener Landgerichts wegen Rechtsfehlern aufgehoben hatte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. C. Soweit der Angekl. verurteilt worden ist, sind die Einzelstrafaussprüche und der Gesamtstrafausspruch frei von Rechtsfehlern zum Vorteil oder zum Nachteil des Angekl., die den Bestand des Rechtsfolgenausspruchs in Frage stellen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Soweit es gleichwohl gem. § 286 I ZPO an Hand verschiedener Umstände seine Überzeugung darlegt, daß das zielgerichtete Einlagern von Steinkohlenteeröl während der Betriebszeit der Kl. erfolgt sei, sind seine Erwägungen nicht frei von Rechtsfehlern. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)