Rechtsschutzversicherer

  1. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe müssen Rechtsschutzversicherer keine Klagen von Bauherren gegen Bausparkassen mehr finanzieren, wenn die Police nach 1994 abgeschlossen worden ist. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.09.2003)