Regelung

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  1. Das gelte für die vorläufige Befristung und die Regelung, dass jetzt nur kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfanges und nur einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften genutzt werden dürfen. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.04.2003)
  2. Daraus folgt: Eingriffe in Datenbestände setzen immer eine gesetzliche Regelung voraus, aus der sich klar ergibt, um welche Daten es im Einzelnen geht, wofür sie verwendet werden und wem genau sie zugänglich sein sollen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.09.2001)
  3. Bei der Innenbehörde wird vermutet, daß viele Jugendliche die Regelung nutzen werden. ( Quelle: Die Welt vom 03.05.2005)
  4. In der SZ wird über die Vorschläge des Justizministeriums zur Regelung des Sorgerechts nach einer Scheidung berichtet und im Kommentar darauf hingewiesen, daß das, was die Justizministerin zur Regel machen wolle, auch künftig die Ausnahme bleibe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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