Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht dafür neue Regelungen im Umsatzsteuerrecht vor.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.01.2005)
Dabei ist es möglich, durch abweichende Vereinbarungen für den Todesfall eines jeden Ehegatten Regelungen zu finden, die unterschiedlichen Vermögensentwicklungen Rechnung tragen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)