Ruhen

  1. Sie hatten von einem anfänglichen Ruhen der Geschäftsaktivitäten gesprochen, was ja eine verständliche erste Reaktion ist. ( Quelle: Die Zeit (40/2001))
  2. Zu Lande, zu Wasser und aus der Luft wird die Allianz ihrem Mitglied Griechenland helfen, während der Spiele das zu garantieren, was in der Antike bei solcher Gelegenheit selbstverständlich war: das Ruhen der Waffen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.06.2004)
  3. Partei- und Bezirksvorstand können in dieser Situation "das Ruhen aller oder einzelner Rechte aus der Mitgliedschaft für längstens drei Monate anordnen", heißt es. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Klehr war bereits damals ins Visier der Regierung von Oberbayern geraten, die das Ruhen seiner ärztlichen Zulassung anordnete. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.02.2002)
  5. Aus dem Münchner Mosaik-Verlag kommt jetzt ein kompaktes Buch für alle Gourmets mit dem kleinen Geldbeutel: Ruhen und Speisen zu kleinen Preisen - Bett & Bad & Breakfast bis 90 Mark (528 Seiten, etwa 1500 Farbfotos, 19,90 Mark). ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Die SPD hatte sich nach Ruhen der Kandidatur ihres Favoriten Klaus Heugel wegen des Vorwurfs verbotener Aktieninsidergeschäfte viel Zeit mit der Unterstützung der Grünen Lütkes gelassen. ( Quelle: Welt 1999)
  7. Abfindungen sollen "generell als gleichartige Leistung das Arbeitslosengeld zur Hälfte zum Ruhen bringen". ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Das Ruhen der Parteirechte hat Signalfunktion und keine praktischen Folgen: Wienand darf keine Funktionen in der SPD mehr ausüben; doch Amt oder Mandat hatte er ohnehin seit langem nicht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.06.2002)
  9. Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist also insoweit ebenso "fremdbestimmt" wie beim Erziehungsurlaub, indem es von der Erklärung eines Dritten, nämlich der Wehrerfassungsbehörde, abhängig ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Die Verbände empfehlen, mit dem Widerspruch das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um den Gang vor Gericht zu vermeiden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.02.2004)