Sachkunde

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  1. Er lobte den "sympathischen und ansteckenden Optimismus" Schaichs, er räumte ein, dass der Tübinger Rektor beileibe nicht "pflegeleicht" gewesen sei, dafür aber durch seine Sachkunde bestochen habe. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 03.12.2005)
  2. Das deutsche IOC-Mitglied Thomas Bach sagte, die Äußerungen seien "vollkommen inakzeptabel und von wenig Sachkunde geprägt". ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.11.2005)
  3. Mit seiner unverwechselbaren feinen Stimme, mit profunder Sachkunde und der leichten Attitüde des Herrenreiters alter Schule prägte der gelernte Reitlehrer das Bild des Turniersports in der Öffentlichkeit. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Die eingehende Untersuchung der Fadenstruktur und ihrer Verarbeitung ist nur einem Sachverständigen der Textilkunde möglich. Allein aufgrund besonderer Sachkunde kann auch die Eigenschaft der gelben Bluse, Fasern abzugehen, beurteilt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Bewertungen in Deutsch, Mathematik oder Sachkunde werden dann nochmals nach Schwächen und Stärken der Schüler präzisiert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.02.2003)
  6. An der juristischen Erfahrung und Sachkunde des Richters bestehe aber kein Zweifel. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2004)
  7. Bei Arbeiten wie dem Verlegen von Verbundpflastersteinen, das Gegenstand des Vertrages war, kam es im übrigen auf die Sachkunde gerade der Gemeinschuldnerin und auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Es ist ihnen gelungen, ebenso praxisnahe Themen aus dem Beratungsfeld mittelständischer Unternehmen anzusprechen wie diese Themen auch durchweg mit Akribie und Sachkunde zu behandeln. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. "Damit wird die Sachkunde des Halters und Sozialverträglichkeit des Tieres nachgewiesen", so Grünen-Sprecherin Claudia Hämmerling. ( Quelle: Die Welt vom 09.04.2005)
  10. Die erkennenden Richter können die Aussagewirkung aus eigener Sachkunde beurteilen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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