Schuldner

  1. Es gäbe immer mehr zahlungsunfähige Schuldner. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Im allgemeinen reicht aber eine normale Mahnung nicht aus, um die Verjährung zu unterbrechen, zum Beispiel dann nicht, wenn der Schuldner einfach nicht darauf reagiert. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzuge wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt. ( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
  4. Innerhalb der Frist mag der Schuldner versuchen, seinerseits eine Sicherheitsleistung zu erbringen", die ihm gem. § 720a III ZPO die Vollstreckungsabwendung ermöglicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Schuldner mit einem niedrigen Rating müssen einen Risikozuschlag zahlen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  6. Eine starke Nachfrage wurde nur noch für erstklassige Schuldner beobachtet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Auf das Überschreiten der Wartezeitschwelle abzustellen ist ebensowenig berechtigt wie die Argumentation, es stehe im Zeitpunkt der Pfändung nicht einmal fest, ob und welche Rentenbezüge der Schuldner jemals vom Versicherungsträger erhalten werde (13). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Im vergangenen Jahr mussten Gläubiger 1,33 Millionen Mal mit harten gerichtlichen Maßnahmen gegen private Schuldner vorgehen, was einem Anstieg von 17,5 Prozent entspricht, wie der Wirtschaftsinformationsdienst Bürgel am Montag in Hamburg mitteilte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.03.2002)
  9. Für die Ratingagenturen sind die Mitgliedsstaaten der Euro-Zone als souveräne Staaten erstklassige Schuldner. ( Quelle: Handelsblatt vom 10.11.2005)
  10. Nach geltender Rechtslage muss der Schuldner die Kosten seines Insolvenzverfahrens entweder aus eigener Kraft tragen oder im Wege der Prozesskostenhilfe decken. ( Quelle: DIE WELT 2000)