Selbstbehalt-Regelung

  1. Für immer mehr Unterhaltspflichtige trifft die "Selbstbehalt-Regelung" zu, die bei einem Verdienst bis zu 1170 Mark im Osten und 1300 im Westen von den Unterhaltszahlungen entbindet. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)