Sexuelle Nötigung

  1. Anklage: Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung Wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung muß sich seit Mittwoch ein 24jähriger vor der 29. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts verantworten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Sexuelle Nötigung gilt als Verbrechen und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)