Stimmrechtes

  1. Die Gesellschaft verwaltet ihre Anteilsrechte an den Beteiligungsgesellschaften, insbesondere durch Ausübung des auf ihre Anteilsrechte entfallenden Stimmrechtes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der Vorschlag der EU, säumige Beitragszahler mit Strafen wie dem Entzug des Stimmrechtes zu belegen, wurde von der Arbeitsgruppe abgelehnt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)