Streuobstplantage

  1. Parallel zur 150 Meter entfernten Wohnsiedlung soll ein "begrünter" Erdwall aufgetürmt werden, die Fläche zwischen Gewerbe und Wohnen soll in jedem Fall unbebaut bleiben. ebenso die oberhalb liegende Streuobstplantage. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)