Tatsachengerichte

  1. Die Auffassung der Senatsmehrheit, daß die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Koblenz sowie die Urteile der Landgerichte als der letztinstanzlichen Tatsachengerichte verfassungswidrig sind, teile ich nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)