Die Auffassung der Senatsmehrheit, daß die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Koblenz sowie die Urteile der Landgerichte als der letztinstanzlichen Tatsachengerichte verfassungswidrig sind, teile ich nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)