Vereinfachungsgründen

  1. Für Empfänger von Arbeitslosengeld I, von Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld zahlt die Bundesagentur aus Vereinfachungsgründen eine Pauschale von 20 Millionen Euro pro Jahr an die Pflegeversicherung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.09.2004)
  2. Nicht berücksichtigt ist aus Vereinfachungsgründen eine Renovierungsrücklage für die einzelne Wohnung, da solche Maßnahmen auch von der Steuer abgesetzt werden können. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Aus Vereinfachungsgründen läßt es das Steuerrecht zu, daß diese GWG’s sofort abgeschrieben werden. ( Quelle: Jetzt werde ich Chef, UB Media)
  4. Soweit man aus Vereinfachungsgründen auf diese Pauschalregelung ab 1996 zugreifen will, sollte man sofort prüfen, ob größere Bestandsmaßnahmen/Reparaturen etc. 1995 noch ausgeführt werden können. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)
  5. Auf Spendenbelege wird aus Vereinfachungsgründen bei Finanzämtern bei der Einkommensteuererklärung verzichtet, wenn der Spenden-Gesamtbetrag 200 DM nicht übersteigt. ( Quelle: Unser Verein, UB Media)