Verjährung

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  1. Die Verjährung, auf die die Mehrzahl der Angeklagten nach sieben Jahren hoffen kann, ist durchaus realistisch. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Die Belehrungspflicht endet grundsätzlich auch, wenn der Mandant vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs wegen der Regreßfrage anderweitig anwaltlich beraten wird (37). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Weitere 15Klagen sollen bis zum 23. Mai, dem Beginn der Verjährung, erhoben werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.05.2002)
  4. Hat ein anderer Rechtsanwalt einen Schadensersatzanspruch des Mandanten bereits geltend gemacht, so kann der regreßpflichtige Anwalt allerdings in der Regel davon ausgehen, daß der Anspruchsteller über die Verjährung bereits belehrt wurde (250). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Das LG Memmingen hat die Klage wegen Verjährung abgewiesen und hat, nachdem das OLG das Urteil des LG aufgehoben hat, weil urheberrechtliche Ansprüche nicht geprüft worden seien, den Rechtsstreit zuständigerhalber an das LG München I verwiesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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