Verlustabzug

  1. Der Verlustabzug bei stillen Gesellschaftern soll eingeschränkt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.04.2003)
  2. Danach müssen Verluste entsprechend allgemeiner Regeln über Verlustausgleich und Verlustabzug behandelt werden. ( Quelle: Welt 1999)