Versorgungszusage

  1. Folgt man der entgegenstehenden Literaturmeinung, die im konkreten Fall der Kl. eine Leistung zuerkennen will, so schränkt man letztl. das Recht der Vertragspartner, über den Leistungsinhalt der Versorgungszusage frei zu bestimmen, ein. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Soweit ein Fehlverhalten des verstorbenen Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen vorliegt, reicht es nicht aus, die Berufung auf die Versorgungszusage als rechtsmißbräuchl. erscheinen zu lassen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Das Bundesarbeitsgericht entschied einen Fall, in dem ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter angeboten hatte, aus einer bestehenden Versorgungszusage in ein anderes Versorgungssystem zu wechseln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.12.2001)